Grundbuch und Firmenbuch Abfragen
Grundbucheintrag, Grundbuchauszug
Fragen zu Einträgen im Grundbuch oder im Firmenbuch beantworten wir gerne für
Sie. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir von Ihnen die nötigen
Informationen zum Überprüfen erhalten. Unseren Service können wir Ihnen
kostengünstig anbieten, da durch die hauptsächlich elektronische Bearbeitung
Zeit gespart werden kann.
Insbesondere bei Einträgen im Grundbuch sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen. Grob gesprochen sind im Grundbuch die Eigentumsverhältnisse einer Liegenschaft festgelegt. Das Grundbuch ist darum die wichtigste Grundlage um Vermögen an Liegenschaften wie Grundstücken, Häusern, Wohnungen, Geländen und so weiter, zu begründen. Ein Grundbucheintrag sichert Ihnen Ihre Rechte an unbeweglichen Gütern. Zwar können Sie etwa eine Wohnung käuflich mittels Kaufvertrag erwerben und werden somit vertraglich Eigentümer dieser Wohnung, doch erst der Grundbucheintrag sichert Sie ab. Grundsätzlich ist das Grundbuch und der Grundbuchauszug jedermann zugänglich. Es fallen jedoch Auskunftsgebühren an. Wer nicht geschult im Umgang mit der Handhabung von Grundbucheintrag und Grundbuchauszug ist, sollte sich diese Arbeit unbedingt von Profis abnehmen lassen.
Wann und warum Grundbuch prüfen lassen?
Wir raten Ihnen auch auf jeden Fall Ihren
Eintrag im Grundbuch einmal überprüfen zu lassen, wenn Sie
etwa eine Miteigentümerschaft haben oder mit Ihrem (Ehe)-Partner gemeinsam eine
Liegenschaft besitzen. (siehe auch
Ehevertrag) Fehlerhafte oder gar lückenhafte Einträge im Grundbuch können unter
Umständen ernste Folgen etwa für Ihre Erben aus einer anderen Ehe oder auch für
Sie selbst im Falle einer Erbschaft haben. Leider sind uns aus der Praxis Fälle
bekannt, in welchen Ehepartner manchmal jahrzehntelang glaubten, am gemeinsam
erworbenen Besitz mitbeteiligt zu sein, doch dann feststellen mussten, dass sie
nicht im Grundbuch eingetragen waren. Aus diesem Grund konnten die Kinder aus
erster Ehe bei der Erbfolge nicht berücksichtigt werden. Eine rechtzeitige
Überprüfung des Eintrages im Grundbuch hätte viel Kummer ersparen können. Wenn
Sie also noch niemals Ihren Grundbucheintrag mit eigenen Augen gesehen haben, lassen Sie ihn
jetzt gleich überprüfen. Wir können Ihnen hier Unterstützung anbieten.
Informationen für Prüfung Grundbucheintrag oder Grundbuchauszug
Sollten Sie Informationen zu Grundbuch und/oder
Firmenbucheinträgen benötigen, recherchieren wir diese gerne kostensparend für
Sie.
Wir benötigen hierfür folgende Informationen:
- Grundstücksnummer
- Einlagezahl (EZ)
- die Gemeinde (KG)
Welcher Vertrag sichert Ihnen den Eintrag im Grundbuch?
Sollten Sie den
Kauf einer Liegenschaft erwägen, aber nicht
sicher sein, ob der
Kaufvertrag auch wirklich diesen
Grundbucheintrag zusichert, senden Sie uns einfach den Vertrag
per Fax oder als Anhang im eMail zu. Wir prüfen diesen Vertrag
dann für Sie und machen Sie auf eventuelle Fallen aufmerksam.
Sie erhalten von uns diskrete Auskunft und können
selbstverständlich die Zusendung anonymisieren. Unterschreiben
Sie erst, nachdem Sie von uns eine Analyse erhalten haben. Wir
können Ihnen in der Regel sehr rasch Auskunft erteilen, sobald
wir die Bestätigung Ihrer Einzahlung erhalten haben, machen
wir uns für Sie an die Arbeit. Dann haben Sie spätestens
binnen 2-3 Arbeitstagen unsere Antwort.
Vertrag erstellen, der Eintrag im Grundbuch sichert
Tipp für Geschäfte die das Grundbuch betreffen
Ein wichtiger Ratschlag, vor allem bei
Immobiliengeschäften: Lassen Sie sich bei derartigen
Geschäften nicht unter Druck setzen, obwohl das
manchmal schwierig ist, da man ja meist das Objekt unbedingt
möchte, und man natürlich fürchtet, ein anderer könnte einem
zuvor kommen. Dennoch werden seriöse Anbieter verstehen, dass
Sie einige Tage Zeit zum Überlegen brauchen. Wer Ihnen
allerdings das Gefühl vermittelt, Sie müssten jetzt sofort
etwas unterschreiben, um "den Zuschlag" zu bekommen, dem
sollten Sie mit Vorsicht begegnen. Solche Art Vorverträge
müssen Sie zwar nicht unbedingt zum Kauf eines Objektes
verpflichten, die Maklergebühr ist aber danach meist zu
bezahlen. Sollten Sie sich bereits dazu hinreißen haben
lassen, das Objekt aber doch nicht kaufen wollen, und nun
unsicher sein, ob Sie tatsächlich die Maklergebühr entrichten
müssen, senden Sie uns bitte umgehend eine Kopie des Vertrages
zu.
Ihre persönliche Grundbuch Anfrage an den Rechtsanwalt oder das Büro des Rechtsanwaltes
Ablauf bei Fragen zu Grundbuch und Grundbucheintrag