Kaufvertrag
Der Kauf - auch hier gilt: prüfen geht vor kaufen!
Der Kaufvertrag ist eine gegenseitige Vereinbarung, durch den sich der
Verkäufer verpflichtet, den Verkaufsgegenstand dem Käufer zu übereignen,
und der Käufer sich verpflichtet, einen bestimmten Preis dafür zu
bezahlen.
Gegenstand eines Kaufvertrages kann eine bewegliche Sache, eine unbewegliche Sache (Immobilie), oder ein Tier sein. Außerdem können auch Rechte (ein Patent, eine Erbschaft, eine Beteiligung) oder Sach- oder Rechtsgesamtheiten (Unternehmen) verkauft werden.
Form: Die Vereinbarung des Kaufvertrages kann sowohl mündlich, schriftlich oder auch durch "schlüssiges Handeln" erfolgen. Das bedeutet, dass der Kaufvertrag in der Regel formfrei ist. In manchen Fällen, insbesondere bei Immobilienkäufen, sind jedoch gesetzliche Formvorschriften zu beachten. Hier lauern gewisse Gefahren, auf die wir Sie hier unten kurz hinweisen werden.
Wenn Sie also Partei eines Kaufvertrages sind oder werden möchten, sollten Sie sich zuvor erkundigen, ob Ihr Rechtsgeschäft bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen muss, um gültig zu werden. Ein Rechtsanwalt erteilt Ihnen darüber und über Kaufvertrag allgemein gerne Auskunft.
Kaufvertrag Was zu beachten ist:
Etwas zu kaufen ist meist ein sehr schönes Erlebnis. Wir freuen uns auf das
Neue in unserem Leben, haben vielleicht darauf hin gespart, und lange davon
geträumt, bevor wir dann tatsächlich zur Tat schreiten. Sie sollten dieses
Erlebnis von Anfang bis zum Ende genießen und den Kauf nicht bereuen müssen.
Dafür sind einige Dinge zu beachten, die Sie wahrscheinlich längst wissen, die
aber nicht oft genug wiederholt werden können, weil sie komplexer sind, als sie
auf den ersten Blick erscheinen. Wir werden versuchen, Ihnen am Beispiel des
Immobilienkaufes zu vermitteln, was wir meinen.
Kauf von beweglichen Gütern
Als erstes sollten Sie sich natürlich den Gegenstand genau ansehen. Lassen
Sie nach Möglichkeit Expertisen erstellen, wenn es sich um sehr wertvolle
Gegenstände handelt. Holen Sie eine zweite Meinung ein, dies gilt etwa für
Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Autos, aber natürlich auch für andere
Waren, wie z.B. eine Restaurantausstattung, Möbel, Werkzeuge oder
Maschinen. Computer und
Elektrowaren sollten vor Kauf getestet werden, wählen Sie also möglichst nicht
etwas aus der "Box von nebenan", sondern suchen Sie einen Händler auf, der die
Waren, die er anbietet, ausstellt, und Sie damit hantieren lässt. Immer wieder
kommt es zu Beschwerden der Käufer, die meinen, eine schadhafte Ware erhalten zu
haben, wo sie doch einfach nur vergessen haben, die Bedienungsanleitung genau zu
lesen. Nehmen Sie sich Zeit, das Objekt Ihrer Begierde auch richtig kennen zu
lernen. Das gehört zum genussreichen Kaufen dazu.
Mängel
Der
Verkäufer ist verpflichtet, die Ware frei von Mängeln zu übergeben oder
ausdrücklich darauf hinzuweisen. Stellen Sie als Käufer dennoch später an Neuwaren
einen Mangel fest, sollten Sie prüfen oder prüfen lassen, ob dies in der
Gewährleistungspflicht des Verkäufers enthalten ist. Falls dem so ist, ist der
Verkäufer verpflichtet, den Schaden zu beheben oder notfalls eine neue Ware zu
übergeben. Falls dies unmöglich sein sollte, etwa weil es sich um eine Wohnung
oder um ein Einzelstück handelt, muss eine andere Vereinbarung gesucht werden.
Hierbei wird Sie der Rechtsanwalt unterstützen.
Kaufvertrag Immobilien und Grundstücke
Bei diesen Kaufverträgen ist weit mehr zu beachten
Bei Immobilienkäufen und Grundstücken ist natürlich weit mehr
zu beachten, wir können hier aber nur einen kleinen Teil davon auflisten. Wir möchten
Ihnen vor allem zeigen, wie komplex ein derartiges Rechtsgeschäft in der Praxis sein
kann, auch wenn es theoretisch recht einfach aussieht.
Vor Unterzeichnung des Kaufvertrages muss zum Beispiel im Grundbuch überprüft werden, ob der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer bzw. der rechtmäßige Vertreter des Eigentümers ist und rechtens in dessen Auftrag handelt.
Stimmt das Preis/Leistungsverhältnis, stimmen alle vom Verkäufer behaupteten Angaben zu Details wie zu Anschlüssen, Flächenwidmung, Baugenehmigungen?
Wenn der Verkäufer sich im Rahmen des Kaufvertrages zu zukünftigen Leistungen, wie Erneuerung von Leitungen, Einbau eines Lifts o.ä., etwa weil es sich um eine Miteigentümerschaft handelt, verpflichtet, was ist dabei zu beachten? Zumindest dies: Formulieren sie diese Verpflichtung so, dass die Leistung notfalls auch einklagbar ist und der Verkäufer sich ihr unter keinen Umständen entziehen kann. Achten Sie darauf, dass nicht ein anderer Paragraph oder Absatz diese Verpflichtung relativiert, einschränkt oder gar aufhebt.
Lassen Sie sich nicht auf schwammige Formulierungen ein, deren Auslegung dann im Ermessenspielraum eines Richters liegt. Solch eine Formulierung ist etwa, speziell in Wien, der Begriff des Bauauftrages. Bedenken Sie, dass im Jargon dabei lediglich ein behördlicher Bauauftrag gemeint ist und keineswegs ein Bauauftrag von Seiten des Verkäufers oder der Hausverwaltung oder von Ihnen. Fordern Sie klare Begriffe, lassen Sie sich dabei nicht von mündlichen Versicherungen seitens der verkaufenden Partei beeindrucken. Verlangen Sie schriftlich genaue Definitionen solcher Begriffe, brechen Sie die Verhandlungen ab, wenn man Ihnen hier nicht entgegen kommt und bei schwammigen Formulierungen bleiben möchte. Wenn Sie im Laufe der Verhandlungen das Gefühl bekommen, zu viele Fragen zu stellen, zu lästig zu sein oder in einer anderen Weise eine Art Schuldgefühl sich einstellt, verzichten Sie auf weitere Verhandlungen. Man muss Ihnen auf Verlangen schriftlich darüber Auskunft geben, und es zum Teil des Kaufvertrages machen.
Erneut möchten wir darauf hinweisen, dass dies nur ein sehr kleiner Teil dessen ist, was tatsächlich im Einzelfall hinterfragt und geprüft, und worauf geachtet werden muss. Für nähere Auskünfte zu Ihren speziellen Fragen bei einem Kaufvertrag für eine Wohnung, ein Haus oder Grundstück, für Rechte oder Firmen, hilft Ihnen der Rechtsanwalt gerne weiter. Hier können Sie Kontakt zu einem Anwalt für österreichisches Recht bei Fragen zu Kaufverträgen aufnehmen.
Kaufvertrag Wohnung Neubau

Einige Anmerkungen dazu:
Bei Kauf einer Neubauwohnung gilt unter anderem natürlich das oben Gesagte ebenfalls. Wiederum ist der Kaufvertrag individuell und es werden jeweils bestimmte Vereinbarungen an die Situation anzupassen sein.
Kaufvertrag Altbauwohnung Mieteigentümerschaft
Unbedingt zu beachten: sollte es sich um eine alte
Bausubstanz handeln, fordern Sie Einsicht in ein bauliches Gutachten
ein. Sehen Sie sich dieses Gutachten genau an, überprüfen Sie die einzelnen
Teile selbst, indem Sie den Makler oder Verkäufer bitten, Sie an die beschriebenen Orte zu
führen. Lassen Sie sich dabei weder vertrösten oder gar - etwa durch fehlende
Schlüssel, einen ablaufenden Parkschein oder dergleichen - zum Nachgeben
zwingen. Ein Gutachten Ihrer Wohnung allein ist bei Miteigentümerschaften nicht
ausreichend, denn Sie sind gesetzlich verpflichtet, die gemeinsamen
Räumlichkeiten der Miteigentümerschaft anteilsmäßig auf Dauer instand zu halten. Fordern
Sie darum Pläne der gesamten Liegenschaft, an der Sie mit dem Kauf der Wohnung
ein Miteigentum erwerben, und sehen Sie sich die einzelnen Räumlichkeiten an.
Besehen Sie sich die Hinter- und Lichthöfe, schauen Sie in die Waschküchen,
Keller und Fahrradkeller. Alle gemeinsam genützten Flächen der Liegenschaft
gehören anteilig Ihnen und Sie sind daher auch mit verantwortlich.
Kaufvertrag Grundstücke oder Häuser
Bei Grundstücken überlegen Sie sich,
falls Sie dort bauen möchten, am besten schon den Grundriss vor Abschluss des
Kaufvertrages. Es muss kein detaillierter Plan sein, doch vor allem, wenn Sie
ein Wohnhaus bauen möchten, sollten Sie unbedingt vor Unterzeichnung eines
Kaufvertrages zumindest die Himmelsrichtung der
einzelnen Räume im Kopf haben. Recherchieren Sie
danach die umliegenden Grundstücke und vor allem deren Widmung. Erkundigen
Sie sich, ob dort Bauvorhaben geplant sind. Falls Sie zum Beispiel feststellen, dass in einigen
Jahren ostseitig eine Durchzugsstrasse gebaut werden soll, und Sie Ihr
Schlafzimmer auf diese Seite ausgelegt haben, überlegen Sie ob Sie dann das Grundstück (vor allem zu dem angegebenen Preis) noch
haben möchten oder ob Sie einfach anders bauen. Aber auch Nebenräumlichkeiten, etwa die Heimwerkstatt,
Garage oder der Schuppen müssen vorab überprüft werden. Gibt es ein Wegerecht?
Kann Ihnen irgendwann einmal jemand die Zufahrt verbauen? Wenn Sie freien Blick auf eine Waldlichtung haben und Ihre
Terrasse daraufhin einplanen, fragen Sie, ob nicht am Nebengrundstück doch
einmal gebaut werden darf.
Lassen Sie gleich hier einen ausführlichen
Grundbuchcheck machen, falls Sie
selbst zu wenig Zeit dazu haben, oder die Abkürzungen in den Tabellen verwirrend finden. (siehe
Punkt: Grundbuch).
Aber noch wichtiger sind die Einträge im Grundbuch über das Grundstück, an dem Sie Interesse haben. Hier sollten sie unbedingt einen Fachmann zu Rate ziehen. Im Grundbuch stehen Eigentumsverhältnisse, aber auch die Belastungen, wie Hypotheken, Rechte usw.
Allgemeines zu Kaufvertrag bei Immobilien
Vor einigen Sachen ist aber noch dringend zu warnen:
- Es gibt in Österreich den Grundbücherlichen Eintragungsgrundsatz, das
bedeutet:
Das Eigentum an einer Liegenschaft erlangen Sie nicht schon dadurch, dass Sie den Kaufvertrag unterfertigen, die Liegenschaft faktisch übernehmen und den Kaufpreis bezahlen. Vielmehr ist für diesen Eigentumserwerb Ihre Eintragung im Grundbuch als neuer Eigentümer oder neue Eigentümerin erforderlich. - Außerdem herrscht der Grundbücherliche Prioritätsgrundsatz
Hier liegt eine weitere Gefahr für unvorsichtige Käufer und Käuferinnen! Der Rang einer Eintragung im Grundbuch richtet sich nach dem Zeitpunkt des Einlangens des entsprechenden Grundbuchsgesuchs. Der Grund, sich das Grundbuch vor dem Kauf (und vor allem auch vor der Überweisung des Kaufpreises) näher anzusehen, besteht eben gerade darin, dass alle im Rang vor der Einverleibung des Eigentums des Käufers oder der Käuferin eingetragenen Rechte grundsätzlich von diesem oder dieser zu übernehmen sind bzw. gegen ihn oder sie wirken.
Soviel nur zu einigen der allerwichtigsten Punkte bei Kaufverträgen. Sie sollten darstellen, wie vielschichtig manche einfach scheinende Verträge, wie es Kaufverträge sind, sein können. Bitte konsultieren Sie einen Fachmann oder eine Fachfrau für Ihre speziellen Fragen oder für weitere allgemeine Informationen. Senden Sie Ihre spezielle Frage zu Kaufvertrag per eMail an einen Rechtsanwalt.
Extra Tipp zu Kaufvertrag im Immobilienbereich
Achtung! Die im Grundbuch eingetragene Widmung entspricht sehr oft nicht dem tatsächlich gültigen Flächenwidmungsplan, der bei der Gemeinde eingesehen werden kann!
Rat bei Kaufvertrag
Lassen Sie hier rasch, unbürokratisch und kosteneffektiv Ihren Kaufvertrag überprüfen. Rechtsanwalt Dr. Gerhard Rainer
Senden Sie uns einfach eine Kopie des Kaufvertrages zu. Sie können den Vertrag auf mehrere Arten prüfen lassen, entweder online mittels eMail, über Fax oder per Post.
So lassen Sie den Kaufvertrag vor Unterzeichnung prüfen
Dies beinhaltet eine Prüfung Ihres Kaufvertrages
Kosten für die Überprüfung des KaufvertragesKaufvertrag vom Rechtsanwalt erstellen lassen
Ihre persönliche Kaufvertrag - Anfrage an den Rechtsanwalt oder das Büro des Rechtsanwaltes
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