Rechtsanwalt Österreich
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| Rechtsanwalt in Österreich „Der Rechtsanwalt ist
verpflichtet, die übernommenen Vertretungen dem Gesetz
gemäß zu führen und die Rechte seiner Partei gegen
jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu
vertreten. Er ist befugt, alles, was er nach dem Gesetz
zur Vertretung seiner Partei für dienlich erachtet,
unumwunden vorzubringen, ihre Angriffs- und
Verteidigungsmittel in jeder Weise zu gebrauchen, welche
seinem Auftrag, seinem Gewissen und den Gesetzen nicht
widerstreiten.“ Ein österreichischer Rechtsanwalt hilft und berät Sie in allen Rechtssachen. Sie können ihn zu Ihrem Vertreter bestimmen. Rechtsanwälte in Österreich haben von allen Berufen in der Rechtsberatung die umfassendste und weitreichendste Vertretungsbefugnis. Sie erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten. Da der Berufsstand des Rechtsanwaltes in Österreich frei und
unabhängig ist, kann der Anwalt für seinen Mandanten
oder seine Mandantin notfalls auch gegen staatliche oder
andere Institutionen, oder gegen andere mächtige,
scheinbar übermächtige, Gegner auftreten. Der österreichische Rechtsanwalt unterliegt der Schweigepflicht und hat auch gegenüber den Gerichten und sonstigen Behörden das Schweigerecht! Einer
der österreichischen Rechtsanwälte, die für Sie tätig
werden können, wird hier vorgestellt.
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