Recht und Vertrag bei Schenkungen
Schenkung - die gute Lösung
Eine
Schenkung ist oft die beste Form der Übergabe von Besitztum zu Lebzeiten, zum
Beispiel um die Erbfolge zu regeln. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen und ihn Ihren
Schenkungsvertrag für Sie überprüfen lassen. Wir haben auf diesen
Internetseiten eine bequeme Form für Sie geschaffen, Ihre Geschäfte mit einem
Gefühl der Sicherheit abwickeln und rasch Unsicherheiten klären zu lassen. Vielleicht sind Sie
ja nicht sicher, ob an eine Schenkung überhaupt die von Ihnen gewünschten
Bedingungen geknüpft werden können oder dürfen, ob diese rechtswirksam sind oder
was es bedeutet, wenn zwar Bedingungen vereinbart wurden, sich der
Vertragspartner dann aber nicht daran hält.
Vielleicht möchten Sie einfach nur eine "zweite Meinung" einholen, oder stellen sich die Frage, ob es nicht doch eine für alle Beteiligten noch bessere Lösung für Ihre geplante Schenkung gibt.
Wenn Ihnen ein Schenkungsvertrag zur Unterzeichnung vorliegt, und Sie nicht
sicher sind, ob auch tatsächlich jeder für die Rechtmäßigkeit wichtige Punkt
beachtet wurde, oder welche Folgen dieser Vertrag nun tatsächlich für Sie hat,
senden Sie uns einfach eine
Kopie des Schenkungsvertrages zu. Sie können die Schenkung
auf mehrere Arten prüfen lassen: entweder online mittels eMail, über Fax oder per Post.
So lassen Sie den Vertrag vor Antritt Ihrer Reise prüfen
Dies beinhaltet eine Prüfung Ihres Vertrages bei einer Schenkung
Kosten für die Überprüfung Ihrer Verträge zu Schenkung oder Erstellung von Schenkungsvertrag
Allgemeines zur Schenkung
Die Erbfolge kann zum Beispiel durch Schenkung unter Lebenden vorweggenommen
werden. Diese Art der vorsorgenden Vermögensübertragung wird oft gewählt,
um das Vermögen im Familienbesitz zu erhalten, Erbstreitigkeiten zu vermeiden
oder um Steuer zu sparen.
Meist werden Liegenschaften, also Häuser, Grundstücke, Eigentumswohnungen zu
Lebzeiten durch eine Schenkung übertragen. Es lassen sich aber auch alle anderen
Vermögenswerte verschenken (z.B. Aktien, Schmuck, Fahrzeuge, Sparbücher oder
Bargeld).
Extra Tipp Schenkung
Es ist dringend zu empfehlen, als Geschenkgeber oder Geschenkgeberin im Vertrag
der Schenkung Gegenleistungen bzw. Sicherheiten zu vereinbaren!
Nähere Auskunft bei Rechtsanwalt Dr. Gerhard Rainer
Drei einfache Schritte zur Überprüfung des Vertrags der Schenkung
Überprüfung von Schenkungsvertrag oder Grundfragen zu Schenkung und anderen Formen der Übergabe
Vertrag für Ihre Schenkung von einem Rechtsanwalt erstellen lassen oder Beratung per eMail dazu einholen
Ihre persönliche Schenkungs - Anfrage an den Rechtsanwalt oder das Büro des Rechtsanwaltes